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   BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20   

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https://dejure.org/2021,6056
BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20 (https://dejure.org/2021,6056)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2021 - 1 ABR 7/20 (https://dejure.org/2021,6056)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2021 - 1 ABR 7/20 (https://dejure.org/2021,6056)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesarbeitsgericht

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • IWW

    § 3 BetrVG, § ... 321 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 13 Abs. 3 Satz 2 EntgTranspG, § 14 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG, § 12 Abs. 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG, § 13 Abs. 3 EntgTranspG, § 13 Abs. 2 EntgTranspG, §§ 10, 12 EntgTranspG, § 13 Abs. 3 Satz 3 EntgTranspG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG, § 13 Abs. 2, Abs. 3 EntgTranspG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 40 Abs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung zwischen einem Auskunftsanspruch des Betriebsrats aus Tarifvertrag oder aus Gesetz; Einsichtnahme des Betriebsrats in vertragsrelevante Daten des Arbeitnehmers; Individuelles Auskunftsverlangen als Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs des Betriebsrats ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Dateien mit Entgeltdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Betriebsrats auf zeitweise Überlassung von Entgeltlisten zwecks Erstellung von Abschriften verneint

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1261
  • DB 2021, 2094
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Das folgt erkennbar aus der in der Beschwerdeinstanz unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (angeführt ist ua. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - BAGE 166, 309) vertieften - im Übrigen alle angebrachten Begehren betreffenden - Argumentation, wonach eine Anonymisierung von entgeltbezogenen Arbeitnehmerdaten bei der Unterrichtung des Betriebsrats auch im Zuge der Novellierung des Datenschutzrechts nicht notwendig sei.

    Ein auf die Herstellung und Aufbereitung bestimmter Daten gerichteter Anspruch lässt sich jedoch nicht auf § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG stützen (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 16, BAGE 166, 309) .

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19

    Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Für § 13 Abs. 2 EntgTranspG ergibt sich dies - neben dem insoweit allerdings offeneren Normwortlaut - aus systematischen und vor allem teleologischen Erwägungen unter Heranziehung der in den Gesetzesmaterialien verlautbarten Normintention (vgl. - mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats zur Beantwortung individueller Auskunftsverlangen - ausf. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - Rn. 19 bis 34) .

    (bb) An diesen Maßgaben hält der Senat fest (vgl. auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - Rn. 38) .

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Andernfalls entstünden nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 31, BAGE 128, 92) .

    Der Gesetzgeber hat sich demnach in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (vgl. BT-Drs. 18/11133 S. 63 unter Verweis auf BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - BAGE 128, 92) eines Anspruchs auf Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade enthalten und die vom Deutschen Gewerkschaftsbund in seiner schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags (A-Drs. 18(13)107j) unter Verweis ua. auf § 80 Abs. 2 BetrVG angebrachte Forderung nach einer Regelung, wonach dem Betriebsrat bzw. einem von diesem beauftragten Ausschuss "die Unterlagen in entsprechend aufbereiteter Form ... zur Verfügung gestellt werden" müssen, nicht aufgegriffen (vgl. zur Gesetzeshistorie des EntgTranspG auch BAG 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 - Rn. 20 ff.) .

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19

    Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Ungeachtet dessen, ob der antragstellende Betriebsrat nach dem gesetzlichen Regelmodell des § 14 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG für die Beantwortung individueller Auskunftsverlangen zuständig ist - und unabhängig von sich hierbei im Hinblick auf § 12 Abs. 1 EntgTranspG ("bei demselben Arbeitgeber") ggf. stellenden Fragen -, tragen weder die Einsichts- und Auswertungsberechtigung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG noch das Einblicksrecht des § 13 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG eine Zuleitung von Dateien im Sinn einer nicht nur vorübergehenden Überlassung derselben an den Betriebsrat oder Betriebsausschuss (vgl. ausf. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 - Rn. 20 ff.) .

    Der Gesetzgeber hat sich demnach in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (vgl. BT-Drs. 18/11133 S. 63 unter Verweis auf BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - BAGE 128, 92) eines Anspruchs auf Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade enthalten und die vom Deutschen Gewerkschaftsbund in seiner schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags (A-Drs. 18(13)107j) unter Verweis ua. auf § 80 Abs. 2 BetrVG angebrachte Forderung nach einer Regelung, wonach dem Betriebsrat bzw. einem von diesem beauftragten Ausschuss "die Unterlagen in entsprechend aufbereiteter Form ... zur Verfügung gestellt werden" müssen, nicht aufgegriffen (vgl. zur Gesetzeshistorie des EntgTranspG auch BAG 29. September 2020 - 1 ABR 32/19 - Rn. 20 ff.) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob der Betriebsrat der ihm obliegenden Darlegungspflicht zum Aufgabenbezug der erstrebten Informationen und der verlangten Unterlage(n) genügt hat (vgl. zu diesen Anspruchsvoraussetzungen: BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 12 f., BAGE 166, 269; 20. März 2018 - 1 ABR 74/16 - Rn. 24) .
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Vielmehr unterscheiden sich beide sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen daher nebeneinander in Betracht (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 22, 25, BAGE 119, 356) .
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 TaBV 33/19

    Übergabe der Bruttolohnlisten zur Aufgabenerfüllung nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2019 - 6 TaBV 33/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 74/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob der Betriebsrat der ihm obliegenden Darlegungspflicht zum Aufgabenbezug der erstrebten Informationen und der verlangten Unterlage(n) genügt hat (vgl. zu diesen Anspruchsvoraussetzungen: BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 12 f., BAGE 166, 269; 20. März 2018 - 1 ABR 74/16 - Rn. 24) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2021 - 5 TaBV 4/21

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Einsichtsrecht eines

    Dieses Recht steht nicht dem gesamten Betriebsratsgremium zu (vgl. BAG 23.03.2021 - 1 ABR 7/20 - Rn. 25).

    Andernfalls entstünden nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (vgl. BAG 23.03.2021 - 1 ABR 7/20 - Rn. 25; 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 31).

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2023 - 17 TaBV 36/22

    Aufgabenbezug; Erforderlichkeit; Kollisionslage; Mehrheitsgewerkschaft;

    Ein erst auf die Herstellung und Aufbereitung bestimmter Daten gerichteter Anspruch lässt sich nicht aus § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG herleiten (vgl. BAG, 23.02.2021, 1 ABR 7/20, NZA 2021, 1261 [BAG 23.03.2021 - 1 ABR 7/20] ).
  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21

    SAP-System; Abrechnung über EDV-Anlage; Einsicht in Bruttoentgeltlisten;

    Auch besteht kein Anspruch auf die Herstellung und Aufbereitung bestimmter Daten auf der Grundlage von § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (BAG, Beschl. v. 23. März - 1 ABR 7/20 - juris Rn. 22 für den Fall eigens aufbereiteter Daten in einem konkreten, auswertbaren Tabellenformat).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 TaBV 1/21

    Betriebsratsmitglied - Kosten für Rechtsverfolgung - "Binnenstreitigkeit" -

    Der grundsätzliche Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung von Unterlagen wird für den Bereich der Entgeltlisten durch das Gesetz eingeschränkt (s. hierzu auch BAG, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 ABR 7/20 -, Rn. 22 - 27).
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